Häufige Fragen

Antworten auf Ihre Fragen

Kosten, Finanzierung und Pflegeleistungen — verständlich erklärt. Bei weiteren Fragen sind wir gerne für Sie da.

Was kostet ein Alltagsbegleiter?

Ab Pflegegrad 1 können unsere Leistungen über den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 € abgerechnet werden. In diesem Rahmen entstehen für Sie in der Regel keine Zusatzkosten.

Darüber hinausgehende Stunden oder Leistungen ohne Pflegegrad können privat vereinbart werden. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich vor Ort in Neuss.

Wer zahlt die Kosten?

Bei einem anerkannten Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die Kosten im Rahmen des Entlastungsbetrags von 131 € monatlich. Dieser Betrag steht Ihnen zusätzlich zu Ihren anderen Pflegeleistungen zu.

Ohne Pflegegrad oder bei darüber hinausgehendem Bedarf können Sie die Leistungen auch selbst oder durch Angehörige bezahlen.

Was ist §45b SGB XI?

§45b SGB XI regelt Entlastungsleistungen der Pflegeversicherung. Dazu gehört die Alltagshilfe im häuslichen Umfeld — zum Beispiel Unterstützung im Haushalt, Begleitung zu Terminen oder Betreuung.

Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf diese Leistungen. Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € monatlich.

Wird mein Pflegegeld gekürzt?

Nein. Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI wird zusätzlich zu Ihrem Pflegegeld gewährt. Wenn Sie unseren Alltagsbegleiter über diesen Betrag in Anspruch nehmen, wird Ihr Pflegegeld nicht gekürzt.

Sie können beides parallel nutzen.

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege ist eine eigene Leistung der Pflegeversicherung nach §39 SGB XI. Sie greift, wenn die Pflegeperson vorübergehend ausfällt — zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit.

Dann kann eine Ersatzpflege zu Hause oder in einer Einrichtung finanziert werden, bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr.

Verhinderungspflege ist von der Alltagshilfe nach §45b SGB XI zu unterscheiden. Gerne erklären wir Ihnen den Unterschied in einem persönlichen Gespräch.

Noch Fragen? Wir beraten Sie gerne persönlich.